Mit handschriftlich verfasster Eingabe vom 24. Juni 2025 nahm die stellvertretende leitende Oberstaatsanwältin Stellung, wobei sie im Briefkopf der Eingabe die Oberstaatsanwaltschaft aufführte. Die Beschwerdeantwort vom 7. Juli 2025 und die Eingabe vom 14. Juli 2025 erfolgten demgegenüber von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, erstere unterzeichnet vom stellvertretenden leitenden Staatsanwalt in Vertretung des leitenden Staatsanwalts und letztere unterzeichnet vom leitenden Staatsanwalt.