aus dem Anhörungsbericht vom 29. März 2017 zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) kann nichts Gegenteiliges abgeleitet werden, zumal die damit angestrebte Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) ohnehin nicht umgesetzt wurde (vgl. Protokoll Grosser Rat vom 5. Juni 2018 [Art. Nr. 2018-0699], S. 2).