Zudem behandle keines der zitierten Verfahren den konkret interessierenden Fall der Vertretung während laufender Strafuntersuchung. Zur Frage, ob eine (punktuelle) Übernahme der Verfahrensleitung eines regionalen Verfahrens durch die Oberstaatsanwaltschaft einer Verfügung bedürfe, sei darauf hingewiesen, dass eine regionale Staatsanwältin und ein Oberstaatsanwalt offensichtlich nicht der gleichen Behörde angeschlossen seien, weshalb die entsprechenden Hinweise der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, wonach gegenseitige Vertretungen an der Tagesordnung seien – wobei allerdings lediglich solche innerhalb derselben Behörde gemeint sein könnten – an der Sache vorbeigehen würden.