2. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 24. Juni 2025 wurde der Beschwerdeführer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Juni 2025, eingereicht und unterzeichnet von der stellvertretenden leitenden Oberstaatsanwältin, bis einstweilen am 21. September 2025 in Untersuchungshaft versetzt. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 26. Juni 2025 zugestellte Verfügung vom 24. Juni 2025 am 26. Juni 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: