Die der Beschuldigten vorgeworfenen Diebstähle belaufen sich für den Zeitraum März 2023 auf eine Deliktssumme von insgesamt Fr. 590.35 (inkl. 28. Februar 2023: Fr. 632.65; vgl. E. 4.3 hievor). Das Nettoeinkommen der Beschuldigten belief sich zum damaligen Zeitpunkt auf Fr. 4'000.00 (act. 7). Die mutmassliche Deliktssumme betrug im März 2023 demnach rund einen Siebtel des regulären Einkommens der Beschuldigten, was einen nicht zu vernachlässigenden Anteil am Gesamteinkommen darstellt. Wie bereits in E. 4.3 dargetan, zeichnete sich das mutmasslich sukzessive Vorgehen der Beschuldigten durch regelmässige Phasen sowie eine Vielzahl von Einzelhandlungen aus.