Weiter fällt dabei auf, dass diese Phasen in Anbetracht der verhältnismässig kurzen Überwachungsdauer mit einer gewissen Regelmässigkeit auftreten und sich die jeweiligen Manipulationen grösstenteils auf Klein- und Kleinstbeträge beziehen. Letzteres ist wohl dem der Beschuldigten vorgeworfenen modus operandi geschuldet, hängt die jeweilige Höhe der Manipulationen schliesslich vom konkreten Geschäftsgang der Filiale ab, mithin der Höhe der jeweiligen Einkäufe, bei welchen die Kundschaft in bar bezahlt, sowie den normalerweise zu erwartenden Rückgaben von Waren und Gasflaschen.