Auffallend ist jedoch, dass die der Beschuldigten vorgeworfenen Manipulationen des Kassensystems jeweils in Phasen von mehreren Tagen stattgefunden haben, worauf eine Pause folgte, bis wieder eine weitere Phase mit Manipulationen über mehrere Tage verteilt stattgefunden haben soll. So soll die Beschuldigte durch ihre Manipulationen am 28. Februar 2023 einen Kassenüberschuss von Fr. 42.30 (vgl. act. 713), am 1. März 2023 von Fr. 130.00, am 3. März 2023 von Fr. 185.00 und am 4. März 2023 von Fr. 109.35 (17:29 Uhr: Fr. 52.75; 19:49 Uhr: Fr. 56.60, vgl. act. 721) erzeugt haben.