3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau begründete die Einstellungsverfügung vom 3. Juni 2025 damit, dass sich der Tatverdacht auf die durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 13. Februar 2023 angeordnete optische Überwachung stütze. Aufgrund der im Kassenbereich montierten Kameras habe gegen die Beschuldigte der Verdacht bestanden, im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis 31. März 2023 (recte: 28. Februar 2023 bis 31. März 2023; vgl. dazu act.