Mit Teileinstellungsverfügung vom 27. März 2025 wurden die Vorwürfe betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Dass mit einer solchen Teileinstellung eine "Verfahrensaufteilung" einhergeht, ist aufgrund des klar bezeichneten Zeitraums in der Parteimitteilung vom 7. Januar 2025 und der Teileinstellungsverfügung vom 27. März 2025 auch für den juristischen Laien erkennbar.