Gegenstand der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte war der Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 11. April 2023. Mit Parteimitteilung vom 7. Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau der Beschwerdeführerin die Einstellung des Strafverfahrens in Bezug auf die Vorwürfe betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Aussicht (act. 40.1). Mit Teileinstellungsverfügung vom 27. März 2025 wurden die Vorwürfe betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingestellt.