3. Der Beschwerdeführerin sei eine Parteientschädigung (inkl. MwSt von 8.1%) zulasten der Beschuldigten, eventualiter zulasten der Staatskasse zuzusprechen. 4. Es seien die vollständigen Strafverfahrensakten beizuziehen. 5. Die Beschwerdeführerin behält sich ausdrücklich vor, ihre Anträge und Ausführungen zu modifizieren und zu ergänzen. 6. Ansonsten alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschuldigten, eventualiter zulasten der Staatskasse."