2. 2.1. Mit Teileinstellungsverfügung vom 27. März 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Verfahren wegen gewerbsmässigen Diebstahls und gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein. Diese Teileinstellungsverfügung wurde am 28. März 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.