(MARC FORSTER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 39 vor Art. 24 StGB). 4.3. 4.3.1. In Bezug auf den dringenden Tatverdacht des Raubes, der Freiheitsberaubung und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage ist mit E. 2.1 der angefochtenen Verfügung auf die zutreffenden Ausführungen in E. 2.1.2 des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 25. April 2025 zu verweisen.