Auch die Konfrontationseinvernahmen mit den Mittätern bezüglich des Vorfalls im Kanton Ba- sel-Landschaft hätten noch nicht durchgeführt werden können. C._____ habe aufgrund seines Gesundheitszustands, nachdem er zweimal unter anderem Medikamente sowie Batterien geschluckt habe, stationär bei den Psychiatrischen Diensten Aargau behandelt werden müssen. Er habe erst am 20. Juni 2025 in das Zentralgefängnis Lenzburg überführt werden können.