waltschaft Basel-Landschaft als Sammelverfahren geführte Strafverfahren sei mit Verfügung vom 16. Mai 2025 von der Staatsanwaltschaft Baden übernommen worden. Die Verfahrensakten umfassten zu diesem Zeitpunkt acht Bundesordner. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde könne weder von einem Bagatelldelikt ausgegangen werden, noch hätten bisher alle Täter identifiziert bzw. befragt werden können. Auch die Konfrontationseinvernahmen mit den Mittätern bezüglich des Vorfalls im Kanton Ba- sel-Landschaft hätten noch nicht durchgeführt werden können.