_) habe sich am gleichen Tag ereignet. In der Einvernahme vom 14. Februar 2025 bei der Polizei Basel-Landschaft habe der Beschwerdeführer ausgesagt, dass der Revolver "[…]" (B._____) gehöre. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschwerdeführer gewusst habe, dass B._____ im Besitz einer Waffe gewesen sei und diese auch mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe angegeben, dass er am 12. Februar 2025 bloss gefahren sei.