Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Basel-Land- schaft. Weiter führte sie aus, aufgrund der Aussagen des Opfers sei davon auszugehen, dass dieses nicht freiwillig in das Auto eingestiegen und gegen seinen Willen mitgefahren bzw. im Auto geblieben sei. Einer am 12. Februar 2025, 15:48 Uhr, erstellten Videoaufnahme sei zu entnehmen, wie B._____ in einem Zimmer hinter C._____ sitze, einen Revolver aus seiner schwarzen Umhängetasche nehme, dann zuerst in Richtung des Hinterkopfs von C._____ und daraufhin in Richtung des Beschwerdeführers ziele. Der Vorfall im Kanton Basel-Landschaft (zum Nachteil von E._____) habe sich am gleichen Tag ereignet.