Dass der Beschwerdeführer noch bis mindestens Ende August 2025 in der Haft ausharren müsse, sei bei Betrachtung der Gesamtlage ausgeschlossen und er sei aus der Haft zu entlassen. Auch könne für ein derartiges Bagatelldelikt eine Fluchtgefahr ausgeschlossen werden, ebenfalls Kollusionsgefahr, seien die anderen Beschuldigten als eigentliche Täter doch in Untersuchungshaft. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden verwies in ihrer Beschwerdeantwort vorab auf die früheren Anträge der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und die -7-