Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er irgendeinmal eine Waffe gesehen habe. Das Opfer habe am 27. März 2025 klar ausgesagt, der Fahrer (also der Beschwerdeführer) habe nichts gemacht, er sei nur gefahren. Diese Aussage sei spontan und ungefragt erfolgt. Das Opfer habe nicht bestätigt, dass es unfreiwillig in das Auto gestiegen sei. Es habe vielmehr zehn Gramm Haschisch verkaufen wollen. Angesichts des Geständnisses des Opfers, selbst einen Drogendeal organisiert zu haben, und angesichts seines Aussageverhaltens sei es unmöglich, weiterhin davon auszugehen, dass eine Freiheitsberaubung erfolgt sei. Auch die Geschichte eines Raubes sei zwischenzeitlich unglaubwürdig.