Mit Entscheid vom 25. April 2025 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Landschaft das Haftentlassungsgesuch von A._____ vom 14. April 2025 ab und verlängerte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 16. April 2025 die Untersuchungshaft bis zum 31. Mai 2025. 1.3. Mit Verfügung vom 16. Mai 2025 wurde das Strafverfahren gegen A._____ von der Staatsanwaltschaft Baden übernommen. -3- 2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. Mai 2025 ersuchte die Staatsanwaltschaft Baden das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau um Verlängerung der Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten.