Ausserdem hätten sie ihm das Mobiltelefon weggenommen. Schliesslich hätten sie ihn an der Flughafenstrasse in Basel aus dem Auto steigen lassen. Danach seien sie in Richtung Frankreich geflüchtet. 1.2. A._____ wurde am 13. Februar 2025 vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Landschaft mit Entscheid vom 16. Februar 2025 einstweilen bis am 12. März 2025 in Untersuchungshaft versetzt. Auf Gesuch der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 7. März 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Land- schaft die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 19. März 2025 bis zum 12. Mai 2025.