2. Die mit Verfügung vom 6. Mai 2025 für die vorläufige Dauer von 3 Monaten bis am 6. August 2025 verlängerte Ersatzmassnahme wird aufgehoben. 3. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] - 11 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)