Beilagen 8 sowie 9.1–9.6 zum Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft). Trotz dieser Verstösse wurde die Meldeauflage am 6. Mai 2025 verlängert. Bereits den nächsten Termin am 12. Mai 2025 liess die Beschwerdeführerin jedoch aus und blieb den weiteren Terminen vom 19. Mai 2025, vom 26. Mai 2025 und vom 2. Juni 2025 erneut unentschuldigt fern. Am 13. Mai 2025 wurde sie von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Verhaftung ausgeschrieben und am 6. Juni 2025 in der SBB-Unterführung in Windisch auf der Seite der PDAG durch die Polizei angehalten.