Ausschreibungen vom 9. Dezember 2024 und vom 13. Januar 2025 [Beilagen 8, 9, 10 und 2 zum Antrag auf Anordnung von Ersatzmassnahmen vom 6. Februar 2025]), angeordnet wurde. Bereits im Anschluss an die Verfügung vom 7. Februar 2025 zeigte sich jedoch, dass die Beschwerdeführerin Mühe hatte, der Meldeauflage nachzukommen: Sie erschien gemäss Meldeprotokoll der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ab dem 10. Februar 2025 wiederholt nicht, was mehrere Abmahnungen nach sich zog (vgl. Aktennotizen vom 18. Februar 2025, vom 10., 18. und 21. März 2025, sowie vom 2. und 30. April 2025; Beilagen 8 sowie 9.1–9.6 zum Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft).