2.3. Die Beschwerdeführerin wurde am 6. Juni 2025 gestützt auf die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 13. Mai 2025 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragte gleichentags die Anordnung von Untersuchungshaft für einstweilen drei Monate. 2.4. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 7. Juni 2025 wurde die Beschwerdeführerin einstweilen bis am 5. September 2025 in Untersuchungshaft versetzt. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 11. Juni 2025 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. Juni 2025 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: