Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom gegenstand 27. Mai 2025 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache/Rechtskraft des Strafbefehls ST.2022.8002 der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 7. März 2025 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: