12, wonach das Gespräch mit dem Pikett-Verteidiger ca. 15 Minuten gedauert habe; Stellungnahme vom 2. Juli 2025, wonach das Gespräch mit dem Pikett-Verteidiger von 9.10 bis 9.35 Uhr stattgefunden habe; delegierte Einvernahme vom 3. Juni 2025 [Beschwerdeantwortbeilage 6], zu Fragen 45, 52, 57, 61, 66, 70, 71, 72, 74, 76). Auch diese Erklärungen erscheinen vernünftig und nicht überstürzt. Sie legen gerade nicht nahe, dass sich der Beschwerdeführer damals in einem seine Verhandlungsfähigkeit einschränkenden "Schockzustand" befunden haben könnte -8- oder dass er vom Pikett-Verteidiger ungenügend instruiert gewesen sein könnte.