20, wonach die "Meinungsänderung" aufgrund der "Schocksituation" bei der Hausdurchsuchung und der Überforderung "menschlich nachvollziehbar" sei; Stellungnahme vom 2. Juli 2025, wonach es ihm als juristischem Laien in der "Überraschungssituation" nicht möglich gewesen sei, das Konstrukt der Siegelung zu verstehen und allfällige Konsequenzen einzuschätzen; wonach es in der kurzen Besprechung mit seinem Pikett-Anwalt nicht möglich gewesen sei, ihm das Siegelungsverfahren im Detail zu erklären;