2. 2.1. Die Kantonspolizei Aargau führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg am 3. Juni 2025 Hausdurchsuchungen am Wohnort und Arbeitsplatz des Beschwerdeführers durch und stellte verschiedene elektronische Geräte und Speichermedien sicher. Anlässlich seiner Einvernahme vom 3. Juni 2025 beantragte der Beschwerdeführer zunächst die Siegelung von "Klientendaten" auf einzelnen der sichergestellten elektronischen Geräte und Speichermedien, bevor er unmittelbar im Anschluss an diese Einvernahme gegenüber der Kantonspolizei Aargau erklärte, keine Siegelung zu verlangen.