vom 16. Dezember 2024) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten (hiervon 14 Monate bedingt und 6 Monate unbedingt) verurteilt worden war, erhebliche Zweifel erweckt, wie wichtig dem Beschwerdeführer die Aufrechterhaltung eines engen persönlichen Kontakts zu seiner Tochter auch im Alltag tatsächlich ist.