___ GmbH) haben dem Beschwerdeführer im Hinblick auf dessen Schulden angeblich ein Darlehen über Fr. 20'000.00 gewährt (Eingabe vom 30. Mai 2025, S. 3), und die Mutter des Beschwerdeführers übernimmt offenbar "regelmässig und nahezu täglich" die Betreuung der 13-jährigen Tochter des Beschwerdeführers (Beschwerde, Rz. 17). Andererseits geht es gerade um diese Tochter und deren Kindsmutter bzw. seine Lebenspartnerin, mit denen der Beschwerdeführer offenbar zusammenlebt und zu denen er nach eigenen Angaben ein "sehr enges Verhältnis" hat (Eingabe vom 30. Mai 2025, S. 3).