S. 5, wo der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau im Zusammenhang mit "E._____" und "G._____" eine undifferenzierte und spekulative Auseinandersetzung mit der Sachlage vorwarf und dass sie ein Kollusionsinteresse seinerseits "fast schon" konstruiere, um Kollusionsgefahr "künstlich" aufrechterhalten zu können, bis sie irgendwelche Personen finde, die völlig unbekannt bzw. unauffindbar seien; Beschwerde, Rz.