Es seien eine Vielzahl von Chats auf WhatsApp und Signal festgestellt worden, in welchen es mutmasslich um den Verkauf von Betäubungsmitteln und insbesondere auch um den Vorfall vom 14. Dezember 2024 gegangen sei. So habe der Beschwerdeführer einem "E._____" erklärt, dass sein Kollege dessen Leute abholen und in die Wohnung bringen werde, und habe "E._____" erklärt, dass "die Abnehmer" Leute von F._____ aus Basel seien. Nach Zusendung eines Fotos von F._____ habe der Beschwerdeführer erklärt, diesen zu kennen. Betreffend der Kokain-Übergabe vom 14. Dezember 2024 habe der Beschwerdeführer auch mit einem "G._____" in Kontakt gestanden.