- Mit Hafteingabe vom 23. Mai 2025 (S. 2 ff.) wies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau darauf hin, dass sowohl das "Mobiltelefon Apple schwarz" von B._____ als auch das Mobiltelefon iPhone 14 Pro mit der Rufnummer J des Beschwerdeführers zwischenzeitlich durchsucht und teilweise ausgewertet worden seien. Es seien eine Vielzahl von Chats auf WhatsApp und Signal festgestellt worden, in welchen es mutmasslich um den Verkauf von Betäubungsmitteln und insbesondere auch um den Vorfall vom 14. Dezember 2024 gegangen sei.