- Mit Haftverlängerungsgesuch vom 7. März 2025 (S. 3) verwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf eine vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 10. Januar 2025 angeordnete und zwischenzeitlich durchgeführte Aufbereitung und Aussonderung der gesiegelten Daten des Mobiltelefons iPhone 14 Pro mit der Rufnummer J. Die dem Beschwerdeführer für die "Schlusskontrolle" der bereinigten Daten angesetzte Frist sei ihm bis zum 6. März 2025 erstreckt worden.