1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie liess ihn deswegen am 14. Dezember 2024 festnehmen. Der Beschwerdeführer ist sowohl amtlich (durch Rechtsanwalt Thierry Wunderlin) als auch freigewählt (durch Rechtsanwalt Daniel Walder) verteidigt, wobei das amtliche Verteidigungsverhältnis von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau "formlos" sistiert wurde.