Das Gericht habe diese Begründung jedoch zumindest stillschweigend gebilligt, während die Gerichtspräsidentin ausgeführt habe, die Verteidigung sei über die massgeblichen Umstände informiert gewesen, sodass eine wirksame Verteidigung möglich gewesen sei. Dies verstosse gegen das Prinzip der "gleich langen Spiesse". Beim beantragten Widerruf handle es sich nicht um eine blosse Modifikation, sondern faktisch um eine erhebliche Erhöhung des Strafmasses um eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe gegenüber der ursprünglichen Anklage, was eine unzulässige Ausweitung der Anklage darstelle.