vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 7B_91/2024 vom 16. Oktober 2024 E. 4.4 mit Hinweisen). Entsprechend erweckt der Entscheid des Bezirksgerichts Brugg, die Frage der Verwertbarkeit der Einvernahmen des Gesuchstellers im Rahmen des Endentscheids zu behandeln, objektiv keinen Anschein der Befangenheit.