gegenüber "einer in einer Strafbehörde tätigen Person" (vgl. Art. 56– 60 StPO). Ein formal gegen eine Gesamtbehörde gerichtetes Ersuchen kann jedoch unter Umständen als Ausstandsbegehren gegen alle Einzelmitglieder der Behörde entgegengenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgezeigt wird, weshalb jedes Mitglied der Behörde einzeln im konkreten Fall befangen sein soll (Urteil des Bundesgerichts 7B_167/2022 vom 13. November 2023 E. 3 mit Hinweisen). Der Gesuchsteller richtet sein Ausstandsgesuch zwar ausdrücklich gegen das Bezirksgericht Brugg als Gesamtbehörde, geht gestützt auf dessen Begründung aber konkret von einer Befangenheit der an der Hauptverhandlung vom 20. Mai 2025 betei-