3.4. Mit Stellungnahme vom 21. Juli 2025 hielt der Gesuchsteller an seinem Ausstandsgesuch fest. 3.5. Mit Eingabe vom 13. August 2025 (Postaufgabe) verzichtete die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg auf eine weitere Stellungnahme. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: