1.2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gelangte am 19. Mai 2025 um 09:24 Uhr per E-Mail an die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg und teilte ihre Absicht mit, ihren Strafantrag in Bezug auf den Gesuchsteller anlässlich der Hauptverhandlung abzuändern. Konkret stellte sie in Aussicht, zusätzlich zu den bereits gestellten Anträgen den Widerruf der mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 8. September 2022 bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe zu beantragen.