Schreiben vom 22. Mai 2025 mit, dass sie nicht zur Einvernahme vom 26. Mai 2025 erscheinen werde. Sie hielt jedoch ausdrücklich an der Einsprache fest, beantragte eine gerichtliche Beurteilung und teilte mit, dass sie für eine rechtshilfeweise Befragung in Deutschland zur Verfügung stehe (Beschwerdebeilagen 2, 3, 6 und 7).