Anfechtungs- "Aktennotiz" der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 26. Mai 2025 betrefgegenstand fend Rückzug der Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft erliess am 12. Februar 2025 gegen die Beschwerdeführerin einen Strafbefehl wegen Kreditkartenmissbrauchs (Art. 148 Abs. 1 StGB) und Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB). Mit Eingabe vom 5. März 2025 erhob die Beschwerdeführerin Einsprache gegen den ihr am 28. Februar 2025 zugestellten Strafbefehl.