Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. Januar 2025 wurde mit Wirkung ab 31. Dezember 2024 Rechtsanwalt Patrick Loeb als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt. Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.