Die Aussagen sind vor einer Einflussnahme des Beschwerdeführers zu schützen. Die Haft präsentiert sich vor dem Hintergrund der ausstehenden diversen Untersuchungshandlungen keineswegs als übermässig, insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere der untersuchten Straftaten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_120/2023 vom 21. März 2023 E. 4.1 m.H.). -9-