Vorliegend steht eine psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers an, welche nähere Aufschlüsse über dessen Gefährlichkeit und Gesundheitszustand bzw. über die zu treffenden Massnahmen fürsorgerischer oder strafprozessualer Natur erwarten lässt. Am 16. Januar 2025 erteilte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Dr. med. B._____ den Auftrag. Zunächst soll bis spätestens zum 14. März 2025 ein Kurzgutachten betreffend die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers erstattet werde. Alsdann soll ein Vollgutachten ausgefertigt werden (Beilage 1 zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach).