Die Ehefrau gebe zu, dass die Beleidigungen und Beschimpfungen des Beschwerdeführers nach vielen Ehejahren an ihr abprallten. Allerdings steigere sich die Wut des Beschwerdeführers, insbesondere seit zwei Wochen erheblich, weshalb sie Angst habe, dass er seine Worte in die Tat umsetzen könnte. Durch eine solche Wutsteigerung und die massiven Drohungen sei es ohne Weiteres möglich, dass die Ehefrau selbst nach zahlreichen Ehejahren in Angst und Schrecken versetzt werde. Die Aussagen der Ehefrau seien sehr ausführlich und glaubhaft. Der Beschwerdeführer leide gemäss eigenen Ausführungen an psychischen Erkrankungen. Deshalb sei er in seinem Handeln schwer einschätzbar.