führers vom 18. Februar 2025, Frage 42: ca. ein halber Meter Abstand). Erst zum Abschluss ist aus dem Schwenkbereich der Last zu treten. Der Beschuldigte als Sorgfaltspflichtbelasteter trug die Verantwortung auch für ein allfälliges, mindestens erkennbares Fehlverhalten des Beschwerdeführers.