Der Mitbeschuldigte wiederum gab an, er habe sich auf den Beschwerdeführer konzentriert; mit dem Beschuldigten habe er zu diesem Zeitpunkt keinen Funkkontakt gehabt (Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 18. Februar 2025, Fragen 17 und 18). Der Beschwerdeführer habe ein Zeichen gemacht mit der Hand, dass er die Ladung anheben soll (Zeichen Kreisbewegung mit ausgestrecktem Zeigefinger). Mit dem Zeichen hätte er schnell anheben sollen. Er habe aber in dem Moment gemerkt, dass die Ladung langsam angehoben werden müsse. Er habe ganz langsam, ca. 2– 3 Minuten, die Ladung angehoben.