oder drei Meter (weg vom Lastwagen) in Richtung dieser Person gemacht und sei im 90-Grad-Winkel zum Lastwagen gestanden, als er im Blickwinkel gesehen habe, wie der Beschwerdeführer die Last angebracht und das Zeichen (Zeigefinger gestreckt, kreisende Bewegung) gemacht habe. Als er sich zurückgedreht habe zum Lastwagen, habe er gesehen, dass die Last schon "im Pendel" gewesen sei. Er sei davon ausgegangen, dass der Mitbeschuldigte am Band angehängt sei, wo das andere Palett gestanden habe. Dies sei seine Interpretation, weil es eigentlich nicht möglich sei, dass diese Last so fest ins "Gagelen" komme.